Als Familienunternehmen in siebter Generation steht Schöffel für Tradition und beständige Werte. Für ein gemeinsames Handeln aller Mitarbeiter im Sinne ethischer Grundwerte, hat das Familienunternehmen die nachfolgenden Verhaltensgrundsätze formuliert.
Rechts- und Gesetzestreue
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist selbstverständlich. Darüber hinaus hat Schöffel den Anspruch an alle seine Mitarbeiter und Geschäftspartner, sich bei allen geschäftlichen Tätigkeiten korrekt und fair zu verhalten.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Schöffel steht für fairen Wettbewerb. Deshalb ist die Einhaltung der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorschriften für das Unternehmen selbstverständlich. Wettbewerbs- und kartellrechtswidrige Absprachen mit Wettbewerbern sind nicht erlaubt. Gleiches erwartet Schöffel auch von seinen Geschäftspartnern und Mitbewerbern.
Korruption
Schöffel lehnt jegliche Form von Korruption wie Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit ab. Mitarbeiter, wie auch Geschäftspartner, dürfen nicht an korrupten Handlungen beteiligt sein.
Loyalität gegenüber Firmen- und Kundeninteressen
Als Familienunternehmen in siebter Generation steht Schöffel für Werte wie Tradition und Loyalität. Das Unternehmen achtet und respektiert seine Mitarbeiter. Gleichzeitig erwartet Schöffel von seinen Mitarbeitern, dass diese ebenfalls ihr geschäftliches Handeln im Umgang mit Geschäftspartnern sorgsam im Sinne der eigenen Unternehmensinteressen und - grundwerte ausrichten.
Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
Vertrauen ist ein hohes Gut. Daher erwartet Schöffel von den eigenen Mitarbeitern und auch den Vertragspartnern, Kunden, Lieferanten und Produzenten die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie den Schutz geistigen Eigentums.
Interessenskonflikte
Grundlage eines jeden Geschäftsverhältnisses ist eine sachliche Geschäftsbeziehung. Private Interessen dürfen geschäftliche Entscheidungen nicht beeinträchtigen. Sollte der Verdacht eines Interessenkonfliktes bestehen, ist der Vorgesetzte zu informieren, um eine sachlich fundierte Entscheidung herbeizuführen.
Umweltschutz
Gerade für das Familienunternehmen Schöffel in siebter Generation ist der Schutz der Umwelt nicht nur heute, sondern auch für künftige Generationen besondere Aufgabe und Verpflichtung zugleich. Als fester Bestandteil der Unternehmensgrundwerte ist die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und der verantwortungsvolle Umgang mit ökologischen Ressourcen, selbstverständlich. Alle Mitarbeiter tragen verantwortungsvoll zu deren Erfüllung bei. Auch von seinen Geschäftspartnern erwartet Schöffel, dass diese denselben Prinzipien folgen.
Umgang mit Geschenken und Zuwendungen
Geschenke und Zuwendungen werden nur in engen Grenzen akzeptiert. Die Annahme oder Vergabe von Geschenken erfolgt nur unter der zwingenden Voraussetzung der Angemessenheit und ist umgehend offenzulegen. Im Zusammenhang mit Amtsträgern ist die Annahme oder Vergabe von Geschenken und Zuwendungen generell untersagt.
Ablehnung illegaler Beschäftigungsverhältnisse
Als Arbeitgeber trägt das Familienunternehmen Schöffel Verantwortung für die eigenen Mitarbeiter und hält alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften ein. Illegale Beschäftigungsverhältnisse sind inakzeptabel. Auch bei den Geschäftspartnern wird der Schutz und die Verantwortung für die jeweiligen Mitarbeiter eingefordert. Verstößt der Geschäftspartner gegen diese Grundsätze, wird der Geschäftskontakt umgehend beendet.
Spenden
Spenden sind freiwillige Leistungen ohne Gegenleistung. Spenden dürfen nur an Organisationen erfolgen, deren Ziele mit den Unternehmensgrundsätzen von Schöffel in Einklang stehen. Alle Spenden dürfen ausschließlich von der Geschäftsleitung freigegeben werden.
Verantwortung
Geschäftsleitung und Führungskräfte haben besondere Vorbildfunktion, insbesondere, wenn es um die Einhaltung der Grundprinzipien geht. Jeder einzelne Mitarbeiter trägt die Verantwortung dafür, dass keine Verstöße gegen Gesetze oder Verhaltensregeln erfolgen. Diese Vorbildfunktion erwartet Schöffel auch von allen Geschäftspartnern.
Abweichungen von den ethischen Grundwerten
Abweichungen von den Verhaltensgrundsätzen werden nicht toleriert. Im Zweifel ist hierzu die Führungskraft zu befragen.
Code of Labour Practices / Arbeitsverhaltenskodex
(Kodex für faire Arbeitsbedingungen in den Produktionen)
Wir von Schöffel erklären hiermit, dass wir uns für die Wahrung der Menschenrechte und gerechte Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Lieferkette einsetzen. Um dieses Engagement zu unterstreichen, ist Schöffel stolzes Mitglied in der unabhängigen Stakeholder-Initiative Fair Wear Foundation (FWF), die sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Textilproduktion einsetzt. Schöffel hat den Verhaltenskodex der Fair Wear Foundation (FWF) übernommen und erwartet von allen Geschäftspartnern, die daraus hervorgehenden Richtlinien ebenfalls einzuhalten. Die Fair Wear Arbeitsstandards basieren auf den Vereinbarungen der International Labour Organisation (ILO) und auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. In der nachfolgenden Ausführung wird auf bestimmte Vereinbarungen Bezug genommen. Zusätzlich folgt die Fair Wear Foundation (FWF) den ILO-Empfehlungen und der jeweiligen existierenden nationalen Rechtsprechung.
1. Das Beschäftigungsverhältnis ist freiwillig
Es wird keine Art der Zwangsarbeit geduldet, weder Gefangenenarbeit noch Schuldknechtschaft, Fronarbeit oder sonstige. (ILO-Abkommen 29 und 105)
2. Keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis
Einstellung, Lohnpolitik, Zugang zu Fortbildungen, Beförderungsregeln, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und alle anderen Aspekte eines Beschäftigungsverhältnisses müssen auf dem Prinzip der Chancengleichheit basieren und unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Gesinnung, Gewerkschaftsmitgliedschaft‚ Nationalität, sozialer Herkunft, Schwächen oder Behinderungen erfolgen. (ILO-Abkommen l00 und III)
3. Keine Kinderarbeit
Kinderarbeit ist strengstens verboten. Das Mindestanstellungsalter für Erwerbsbeschäftigung darf nicht unter dem nationalen Pflichtschulalter und generell nicht unter I5 Jahren liegen. (ILO-Abkommen l38) Es darf keine Form der Sklaverei oder der Sklaverei ähnliche Zustände, wie Kindesverkauf und -handel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Zwangsarbeit geben. Jugendliche (zwischen I5 und I8) dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. (ILO Abkommen 182)
4. Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
Das Recht aller ArbeiterInnen, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, sowie kollektivvertragliche Verhandlungen zu führen, wird vom Arbeitgeber anerkannt. (ILOAbkommen 87 und 98) Wenn das Recht der Vereinigungsfreiheit und der Kollektivverhandlungen gesetzlich beschränkt ist, darf der Arbeitgeber andere Formen der Kollektivverhandlungen und der Arbeiterorganisation nicht behindern. Die ArbeitnehmervertreterInnen dürfen in ihrer Funktion nicht behindert werden und müssen bei der Ausführung ihrer Vertretungsfunktionen Zugang zu allen Arbeitsplätzen erhalten. (IAO-Abkommen 135 und Empfehlung 143)
5. Zahlung eines „existenzsichernden Erwerbseinkommens“
Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche müssen zumindest dem gesetzlichen oder branchenüblichen Minimum entsprechen und stets ausreichen, um die Grundbedürfnisse der ArbeiterInnen und ihrer Familien zu befriedigen, sowie darüber hinaus ein bestimmtes, frei verfügbares Einkommen zu erhalten (IAO Abkommen 26 und 131). Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht erlaubt. Weiterhin sind Lohnabzüge nicht gestattet, die nicht durch die nationale Gesetzgebung begründet sind. Die Summe der Abzüge darf nicht dazu führen, dass der/ die Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhält. Alle Arbeitnehmer*innen werden angemessen und genau über die Lohnbestandteile einschließlich des Lohnsatzes und des entlohnten Zeitraumes informiert.
6. Keine exzessiven Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten müssen den gesetzlichen Bestimmungen und branchenüblichen Standards entsprechen. Die Regelarbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen muss ein freier Tag gewährt werden. Überstunden müssen auf freiwilliger Basis erfolgen, dürfen I2 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig abverlangt werden. Überstunden müssen mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden. (ILO-Abkommen I).
7. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Das Arbeitsumfeld muss sauber und sicher sein. Der Arbeitgeber verpflichtet sich optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern, der sich am aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich eventueller Gefahren orientiert. Besondere Aufmerksamkeit ist den branchenspezifischen Arbeitsrisiken zu widmen. Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sind umzusetzen. (in Anlehnung an ILO-Abkommen I55). Körperliche Misshandlung, Androhung körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen‚ sexuelle und andere Belästigungen sowie Bedrohungen durch den Arbeitgeber sind verboten.
8. Rechtsverbindliches Beschäftigungsverhältnis
Die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern und Vorschriften, die sich aus dem regulären Beschäftigungsverhältnis ergeben, dürfen nicht durch den Einsatz von Leiharbeitsarrangements oder von Ausbildungsprogrammen umgangen werden, die nicht auf die Vermittlung von Fähigkeiten oder einer regulären Beschäftigung abzielen. Jüngere Beschäftigte müssen die Gelegenheit erhalten, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.
Verbraucherinteressen
Schöffel und seine Mitarbeiter handeln im Interesse des Kunden
Transparenz/Offenlegung
Schöffel veröffentlicht alle seine Fabriken (Tier 1) jährlich im Sustainability Report. Datenfreigabe wird vom Produzenten eingeholt.
Verantwortungsvolle Einkaufspraktiken
Schöffel verpflichtet sich zu verantwortungsvollen Einkaufpraktiken (Prävention und Minderung von negativen Auswirkungen). Durch Implementierung von gleichberechtigter Zusammenarbeit, vorausschauender Planung, fairer Zahlungsbedingungen sowie nachhaltiger Preisgestaltung.
Integration Sorgfaltspflichten-Prozess in die Geschäftspraxis / Verpflichtung zur Einhaltung relevanter, internationaler Standards zu Sektor- und Teilsektorrisiken
Die Sorgfaltspflicht ist ein Bestandteil unserer Geschäftspraktiken und unseres OnboardingProzesses. Die Risikoanalyse ist in die Produzentenstrategie integriert. Schöffel verpflichtet sich zur Einhaltung relevanter, internationaler Standards zu Sektor- und Teilsektorrisiken.
Umgang mit Risiken
Bei der Risikoanalyse von Schöffel werden verschiedene, soziale, ökologische und Korruptionsrisiken der Up-Stream-Lieferkettenstufen (Tier 1 bis Tier 4) betrachtet. Die Risikoanalyse beinhaltet Risikoassessments, Indizes und Länderstudien, die auf unterschiedlichsten Berichten und Analysen verschiedenster Stakeholdergruppen basieren. Zusätzlich werden bei der Analyse Audits, bei denen auch Arbeiterinterviews durchgeführt werden, sowie Beschwerden berücksichtigt. Risiken werden mittels Implementierung von Trainings / Schulungen, Audits, etc. gemindert. Bei der Auswahl neuer Produzenten setzt Schöffel auf einen mehrstufigen Onboarding-Prozess, sowie zusätzlich auf eine Risiko- und SWOT-Analyse. Des Weiteren werden Audits, Trainings und persönliche Besuche, etc. als Präventionsmaßnahmen eingesetzt. Die Resultate aus den Audits werden innerhalb eines Maßnahmenplans zusammen mit den Partnern bearbeitet. Eine zusätzliche Absicherung zur Einhaltung der Sozialstandards in den Produktionsbetrieben wird durch das Fair Wear Beschwerdesystem gewährleistet. Die Arbeitsrichtlinien Code of Labour Practice (CoLP) und das Fair Wear Beschwerdesystem werden mittels Informationstafel in jedem Betrieb an einer frei zugänglichen Stelle ausgehängt
Kooperation
Schöffel kooperiert bei der Identifikation, Minimierung, Behebung und Prävention von Risiken aktiv mit anderen Marken.
Sozialer Dialog / Austausch
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gewährleisten die Grundlage für einen sozialen Dialog mit den Arbeiter*Innen, um Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern. Schöffel ist mit seinen Partnern im regelmäßigen Austausch und unterstützt den Austausch zwischen den Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften und Partnern.
Berücksichtigen der Geschlechterperspektive
Keine Diskriminierung bei der Beschäftigung Einstellung, Lohnpolitik, Zugang zu Fortbildungen, Beförderungsregeln, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und alle anderen Aspekte eines Beschäftigungsverhältnisses müssen bei Schöffel auf dem Prinzip der Chancengleichheit basieren und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Gesinnung, Gewerkschaftsmitgliedschaft‚ Nationalität, sozialer Herkunft, Schwächen oder Behinderungen erfolgen. Schöffel analysiert im Zuge der Sorgfaltspflicht die Gleichbehandlung von Geschlechtern bei den Partnern unter anderem mittels Fair Wear Länder-Factsheets und einer Evaluation.
Datum: 29.10.2021